Anbieterkennzeichnungspflicht


Ich hatte kürzlich mal wieder das “Vergnügen”, für eine Homepage eine passende Anbieterkennzeichnung zu erstellen. Bei einzelnen Personen ist das relativ einfach, im vorliegenden Fall ging es aber um eine Partnergesellschaft.
Grundsätzlich sind für die Anbieterkennzeichnung unterschiedlichen Angaben erforderlich, die nicht zuletzt davon abhängen, ob es eine private oder geschäftliche Homepage ist, sondern – im Fall einer gewerblich genutzten – auch von der jeweiligen Form. Auch bei den unterschiedlichen juristischen Personen (bspw. GmBH oder GbR) sind verschiedene Angaben vorgeschrieben. Gleiches gilt auch für bestimmte Berufsgruppen, die für die berufsrechtlichen Regelungen zumindest Verlinkungen enthalten müssen.

Besonders hilfreich finde ich in solchen Fällen immer wieder den “Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung” des Bundesministeriums der Justiz.

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